Baugutachter Herford

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Eike Hemminghaus Herford

Eike Hemminghaus

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 05221 872 93 40
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Qualifikation

  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Herford steht Ihnen Herr Eike Hemminghaus als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Eike Hemminghaus kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Herford, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Herford kommen bzw. sich nicht in Herford auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Herford - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt gehört zum Ostwestfälischen Verdichtungsgebiet, das sich von Gütersloh über Bielefeld und Herford bis Minden erstreckt. Die Stadt liegt im Ravensberger Hügelland zwischen Teutoburger Wald. Die Anfänge von Herford werden allgemein auf das Jahr 789 datiert. Das um 800 errichtete Frauenstift Herford wurde bald nach seiner Gründung in den Stand einer Reichsabtei erhoben und erlangte im 12. Jahrhundert die Reichsunmittelbarkeit, die das Stift bis 1803 bewahren konnte. Dadurch  entwickelte sich die Stadt Herford im Mittelalter zu einer bedeutenden, stark befestigten handelsstadt Westfalens und trat 1342 der Hanse bei. Zwischen 1224 und 1634 bestanden auf dem Gebiet der heutigen Kernstadt zwei unabhängige Städte, die Herforder Altstadt und die Herfoder Neustadt.

Bürgerservice:
Rathausplatz 1
32052 Herford
Tel: 0551189810

Bauamt:
Rathausplatz 1
32052 Herford

Bürgermeister:
Tim Kähler
Rathausplatz 1
32052 Herford

Landkreis:
Ostwestfalen

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